Teilzeit ausgebildet – keine halbe Sache und voll qualifiziert
Ein qualifizierter Berufsabschluss ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen guten Start ins Berufsleben und in den Arbeitsmarkt. Vor allem junge Muttis oder Vatis oder Menschen in besonderen Lebenslagen haben es oftmals schwer, eine Berufsausbildung zu realisieren. In dieser Situation bietet eine Ausbildung in Teilzeit neue Wege, um erfolgreich in den Beruf einzusteigen. Diese zeitreduzierte Form der Berufsausbildung steht allen Interessierten offen.
Was versteht man unter einer Teilzeitberufsausbildung?
Teilzeitberufsausbildungen finden, wie der Name schon sagt, mit verringertem Stundenumfang statt. So können Auszubildende trotz erschwerender Umstände in einem Betrieb tätig sein. Den rechtlichen Rahmen gibt das Berufsbildungsgesetz (BBIG) vor.
Wer kann eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren?
Vor allem Menschen, die zum Beispiel aus familiären oder gesundheitlichen Gründen, aufgrund von Lernschwierigkeiten oder einer Behinderung keine Ausbildung in Vollzeit machen können, finden somit einen erleichterten Zugang zu Ausbildungsberufen.
Wie funktioniert eine Teilzeitberufsausbildung?
Bei einer Teilzeitberufsausbildung werden die wöchentlichen oder täglichen Arbeitsstunden im Betrieb gekürzt – dies ist ganz individuell möglich, darf aber nicht unter 50 Prozent der Regelarbeitszeit liegen! Die reduzierten Arbeitszeiten können flexibel an die jeweiligen Betriebsabläufe angepasst werden. Unternehmen und Auszubildende einigen sich auf eine reduzierte Stundenzahl und sprechen ab, wann diese Stunden geleistet werden. Die Berufsschule wird im normalen zeitlichen Umfang, meist identisch zur Vollzeitausbildung, besucht.
Und wie lange dauert eine Teilzeitberufsausbildung?
In den meisten Fällen verlängert sich der Ausbildungszeitraum durch eine Teilzeitausbildung. Eine Verlängerung bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungsdauer ist möglich. Durch die Flexibilität der Teilzeitberufsausbildung lässt sich aber auch die Ausbildungszeit frei anpassen. Verkürzte Arbeitszeit bedeutet dementsprechend nicht zwingend eine verlängerte Ausbildungsdauer: So ist es trotz verkürzter Arbeitszeit möglich, die Ausbildung in Teilzeit innerhalb von drei Jahren abzuschließen.
Auch Teilzeitauszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Der Gesetzgeber hat Regelungen festgelegt, in welcher Höhe die Ausbildungsvergütung mindestens als angemessen anzusehen ist. Häufig reicht die Ausbildungsvergütung allein für den Lebensunterhalt nicht aus. Für diese Fälle gibt es Unterstützungsleistungen durch die Agentur für Arbeit Halberstadt, wie beispielsweise die Berufsausbildungsbeihilfe.
Weitere Informationen unter hier. Bei Fragen zur Teilzeit-Berufsausbildung hilft die Agentur für Arbeit Halberstadt gern weiter.
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