09.12.2024

Schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt im Landkreis Harz

Nur 3,3 Prozent aller Behinderungen sind angeboren. Eine Schwerbehinderung kann jeden treffen und das Erwerbsleben jedes Einzelnen beeinflussen. Rund um den "Tag der Menschen mit Behinderung" analysiert die Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt West den Arbeitsmarkt für diese Personengruppe.

Vorurteile behindern - Behinderungen nicht

Am 03.12.2024 findet der "Internationale Tag der Menschen mit Behinderung" statt. In diesem Zusammenhang sind Organisationen dazu aufgerufen, die Interessen behinderter Menschen in der öffentlichen Wahrnehmung bekannter zu machen. Auch die Arbeitsagentur Sachsen-Anhalt West folgt diesem Aufruf und hat sich den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung im Landkreis Harz genauer angesehen.

„Menschen mit Behinderung wollen arbeiten und sie können es. Das beweisen viele von ihnen Tag für Tag. Es kommt aber vor allem auf Unternehmen an – darauf ob sie bereit sind, Menschen mit Behinderungen eine Chance zu geben. Das ist keine Wohltat, nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern vor allem eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft. Wir dürfen nicht den Fehler begehen und Menschen mit Handicap auf ihre Defizite reduzieren – sondern müssen auf ihre Stärken aufsetzen. Auch sie sind mit ihren Begabungen und Fähigkeiten Fachkräfte. Es ist nicht klug, sie nicht in Betracht zu ziehen.“, erklärt Anja Huth, Chefin der Arbeitsagentur Sachsen-Anhalt West.

Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber

Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und darüber eine Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit abzugeben. Im Salzlandkreis erfüllt nur jeder Dritte Arbeitgeber diese Beschäftigungspflicht. Rein rechnerisch müssten deshalb im Landkreis Harz 1.809 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzt sein. Tatsächlich ist dies aber nur bei 1.133 Arbeitsplätzen der Fall. Arbeitgeber, die ihre Pflichtarbeitsplätze nicht oder nur zum Teil besetzen, müssen eine monatliche Ausgleichsabgabe zahlen. Diese wird von den Integrationsämtern erhoben. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Dazu zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Die Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen im Landkreis Harz

Die durchschnittliche Zahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung im Landkreis Harz ist in den vergangenen fünf Jahren gestiegen (+25). Im Monatsdurchschnitt sind ca. 240 schwerbehinderten Menschen arbeitslos und suchen eine Beschäftigung. Der Anteil der schwerbehinderten Arbeitslosen an den Arbeitslosen insgesamt lag im Zeitraum Januar 2024 bis Oktober 2024 bei 4,3 Prozent. Im Vergleich zum gleichen Zeitraum vor fünf Jahren ist ihr Anteil gestiegen (+0,5).

Trotzdem bleiben Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. 

Besonders von Arbeitslosigkeit betroffen ist die Altersgruppe der Schwerbehinderten, die 55 Jahre alt sind oder älter. Ihr Anteil an den arbeitslosen Schwerbehinderten ist in den letzten fünf Jahren von 44 Prozent auf 54 Prozent gestiegen. Dieser Anstieg ist unter anderem auch der demografischen Entwicklung geschuldet.

Arbeitslose schwerbehinderte Menschen sind gut qualifiziert: Drei Viertel haben eine abgeschlossene Ausbildung oder einen akademischen Abschluss. In der Gruppe der Arbeitslosen insgesamt ist das nur bei 60 Prozent der Fall.

Arbeitgeber können sich bei Fragen rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen an den Arbeitgeber-Service wenden. Sie erreichen den Arbeitgeber-Service unter 0800 4 55 55 20.

 

veröffentlicht am 09.12.2024
Herausgeber: Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt West

Zurück