Freiwilligendienste: Teilzeit nun für alle Freiwilligen möglich
Am 28. Mai 2024 wurde das Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz im Bundesgesetz verkündet und ist am 29. Mai 2024 in Kraft getreten. Somit ist es nun für alle Freiwilligen möglich, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu absolvieren.
Bisher war ein Einsatz in Teilzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie zum Beispiel bei besonderen persönlichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen. Mit dem neuen Gesetz haben Freiwillige unter 27 Jahren nun die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, ohne diese Gründe nachweisen zu müssen.
Damit werden die Rahmenbedingungen für junge Freiwillige an die der älteren Freiwilligen angeglichen. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Dienst mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst und alle Beteiligten (Freiwillige*r, Einsatzstelle und Träger) mit der Teilzeitbeschäftigung einverstanden sind.
Mit der Gesetzesänderung geht auch eine Erhöhung der Obergrenze für das Taschengeld einher. Statt derzeit 453 Euro monatlich können die Einsatzstellen dann bis zu 604 Euro monatlich auszahlen. Damit wird eine langjährige Forderung der Freiwilligen zumindest auf dem Papier erfüllt - denn die Einsatzstellen müssen das höhere Taschengeld aufbringen. Weiterhin können Freiwillige nun auch einen Mobilitätszuschuss erhalten, finanziert durch die Einsatzstelle oder den Träger.
Eine Erhöhung der Bundesförderung ist mit der Gesetzesänderung nicht verbunden, insofern ist fraglich, ob die Träger und Einsatzstellen die höheren Kosten übernehmen können. Der Koalitionsvertrag verspricht eine Erhöhung des Taschengeldes - um dies aber tatsächlich zu ermöglichen, müsste die finanzielle Förderung der Freiwilligendienste steigen. Stattdessen sind erhebliche Kürzungen für 2025 angekündigt.
Für den Inhalt verantwortlich: Der Paritätische Gesamtverband
Veröffentlicht am: 03.06.2024