Caritas und Jugendamt suchen ehrenamtliche Vormünder für junge Flüchtlinge
Immer mehr Minderjährige reisen ohne Eltern oder mit einer anderen Begleitung nach Deutschland ein. Sie kommen aus ganz unterschiedlichen Ländern und haben viele Motive: Sie fliehen vor Krieg und gewalttätigen Konflikten, sind auf dem Weg, in der Hoffnung auf bessere Bildungs- und Zukunftschancen.
Die Caritas sucht gemeinsam mit den Jugendämtern in Sachsen-Anhalt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ehrenamtliche Vormünder. Die Erwachsenen sind als Vormund sowohl Bezugsperson als auch die rechtliche Vertretung des Kindes oder Jugendlichen.
Als Vormund nimmt man im Alltag verschiedene Aufgaben wahr:
- regelmäßige Kontakte mit dem Schützling
- Zusammenarbeit mit dem Helfernetzwerk wie der betreuenden Einrichtung oder dem Jugendamt und dem sozialen Umfeld
- Bestimmung des (besten) Wohnortes für den Schützling
- Regelung medizinischer Versorgung
- Beantragung von Sozialleistungen
- Vermögenssorge wie Verwalten des Kontos oder Erbschaftsangelegenheiten
- Entscheidung über schulischen beziehungsweise beruflichen Werdegang
- Begleitung im Asylverfahren
Die Kinder und Jugendlichen, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, benötigen Hilfe im Alltag und Schutz. Deshalb ist es wichtig, dass sie einen Vormund bekommen, der Zeit für sie hat, ihnen zuhört, der sich für sie interessiert, sie begleitet, der verlässlich ist und sie an Entscheidungen beteiligt, dem sie vertrauen können, der sie berät, versteht und sich für sie einsetzt, der beim Lernen hilft oder die Freizeit mitgestaltet und der möglichst bis zum 18. Lebensjahr oder darüber hinaus zur Verfügung steht.
Als Vormünder werden Frauen und Männer gesucht, die mit Einfühlungsvermögen, Geduld, Ausdauer und Zuverlässigkeit junge unbegleitete Flüchtlinge beim Ankommen unterstützen und bis zum Erwachsenwerden begleiten. Den Betreuenden entstehen dabei keine Kosten. Sie werden vor der Aufnahme einer Tätigkeit als Vormund geschult und
regelmäßig betreut. Sowohl bei der Caritas als auch den örtlichen Behörden stehen jederzeit Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügung.
Wer Vormund werden möchte, sollte neben den persönlichen Voraussetzungen ein Führungszeugnis ohne Eintragungen vorweisen können, keine Schulden haben und körperlich sowie psychisch gesund sein. Für die ehrenamtliche Vormundschaft wird kein Lohn oder ähnliches gezahlt. Beim zuständigen Amtsgericht kann jedoch eine jährliche Aufwandspauschale geltend gemacht werden. Während der Vormundschaft sind die Betreuenden durch das Land Sachsen-Anhalt haftpflichtversichert.
Weitere Informationen zur Tätigkeit als Vormund erhalten Interessierte bei den Kollegen des Jugendamts oder HIER!