Landkreis Harz führt Deutschlandticket im Schülerverkehr ein
Der Landkreis Harz führt zum Start des neuen Schuljahres das Deutschland-Ticket für alle anspruchsberechtigten Schüler im öffentlichen Personennahverkehr ein. Das kündigte Landrat Thomas Balcerowski an.
Das Deutschlandticket ersetzt ab August 2024 den bisherigen Schülerfahrausweis für rund 6 500 Schüler der Klassen 1 bis 10. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. "Ein großer Vorteil ist die ganzjährige Nutzung, da das D-Ticket auch in den Ferien gilt", betonte Landrat Balcerowski.
„Insgesamt trägt die Einführung des D-Tickets in der Schülerbeförderung dazu bei, den Landkreis Harz als lebenswerten und zukunftsorientierten Standort zu positionieren. So werden Bildung, Mobilität und Nachhaltigkeit sowie die gleichberechtigte Teilhabe gefördert“, begründete er diesen Schritt.
Auch Schüler der gymnasialen Oberstufe und Berufsschulen können das Deutschlandticket nutzen. Hierfür müssen die Anspruchsberechtigten das Ticket bei Bedarf abonnieren und eine Fahrtkostenerstattung über den Landkreis Harz beantragen.
Der Landkreis Harz setzt zunehmend auf die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse. Mit dem bundesweiten Modellprojekt "harzbewegt", das von Bund und Land mit 13 Millionen Euro gefördert wird, arbeiten der Landkreis Harz, die Harzer Verkehrsbetriebe GmbH und die Halberstädter Verkehrs-GmbH daran, den ÖPNV digitaler, innovativer und schneller zu gestalten. Durch diese Förderung ist es unter anderem möglich, die Antragsprozesse im Rahmen der Schülerbeförderung zu digitalisieren.
Aufgrund der digitalen Umstellungsprozesse wird zum ersten Schultag keine sofortige Aushändigung des D-Tickets durch die Schulen möglich sein. Die Amtsleiterin für Schulverwaltung und Bildung beim Landkreis Harz, Carolin Becker, teilte mit, dass die beauftragten Verkehrsunternehmen HVB und HVG im gesamten Monat August die Mitnahme der Schüler in den Bussen und Straßenbahnen garantieren. Ziel ist es, dass die Ausgabe des D-Tickets bis Ende August erfolgt.
Pressemitteilung des Landkreises Harz
veröffentlicht am 26.07.2024